Unser Angebot
Junge Frauen ab 15 Jahren nach KJHG § 27, §34 , §35a und §41, die altersentsprechend verselbständigt werden sollen, aber aufgrund vorhandener Persönlichkeitsstörungen noch individueller Förderung und Vorbereitung bedürfen. Die Hilfe richtet sich an weibliche Jugendliche, die aus ihren Herkunftsfamilien herausdrängen/nicht gehalten werden können und bei denen noch erhöhter erzieherischer Bedarf besteht, sowie an Jugendliche aus Jugendhilfeeinrichtungen, die für die Verselbständigung noch eine stärkere Einzelförderung benötigen.
Aufnahmealter: ab 15 Jahren
Die jungen Frauen sollen mitbringen:
- die Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Zielerreichung,
- die Bereitschaft, sich an Regeln und Hausordnung zu halten,
- die Fähigkeit, ein gewisses Maß an Verantwortung für sich zu übernehmen,
- in der Regel selbständiges Aufstehen,
- Grundkenntnisse in der Haushaltsführung und Wäschepflege.
Ziel unserer Arbeit ist es, die Jugendlichen soweit zu stabilisieren, dass sie nach Ende der Jugendhilfe selbständig und alleine leben können.
Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit einem gravierenden psychiatrischen Krankheitsbild und drogenabhängige Jugendliche.